Die Stadtverwaltung informiert

Stadt informiert
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Demokratiefest am 01.06.2024 auf dem Gelände der Grundschule Marlow

Buergerinfo

Die Kommunal- und Europawahl steht am 09.06.2024 vor der Tür. In Marlow bewerben sich 42 Kandidaten von Parteien und Organisationen sowie ein Einzelkandidat um die 17 Sitze in der Stadtvertretersitzung...

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Wahlhelfer gesucht

Wahlen Wahlhelfer gesucht! Mittendrin statt nur dabei!

Wahl-Team der Stadt Marlow, E-Mail: r.morwinsky(at)stadtmarlow.de Tel.: 038221/410-16 oder 11

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Maibaum setzen in der Grünen Stadt Marlow

MaibaumAm 1.Mai 2024 auf dem Marlower Marktplatz Beginn: 10.00 Uhr

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Einführung der elektronischen Rechnung / Leitweg-ID

Seit dem 01.04.2023 besteht aufgrund der E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern – E-RechVO M-V die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Leistungen, die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Rechnungsstellende müssen unabhängig vom Auftragswert Rechnungen gegenüber Rechnungsempfangende in einem elektronischen Format ausstellen und übermitteln. Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für die Stadt Marlow (als öffentlichen Auftraggeber im Land Mecklenburg-Vorpommern) erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen. Über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) können Sie elektronische Rechnungen an die Stadt Marlow senden. Die Rechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Anschließend werden die elektronischen Rechnungen der Stadt Marlow über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.Die Leitweg-ID mit Prüfziffer der Stadt Marlow lautet: 13 0 73 055-K000-46

gez.Norbert Schöler

Bürgermeister

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Links:
OZG RE Plattform für Rechnungssteller
ERechVO M-V
EU-Richtlinie 2014/55/EU
§99 GWB


 

 

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