Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Sucht- und Drogenberatung

Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.

Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landeskoordinierungsstelle
für Suchtthemen MV (https://www.lakost-mv.de/suchtnavi .) abrufbar.

Die Beratung ist kostenlos.

Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow


Selbsthilfeeinrichtungen im Landkreis Vorpommern-Rügen:



https://www.lsmv.de/selbsthilfeeinrichtungen/vorpommern-ruegen?limitstart=0


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler