Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Angebote der Jugendsozialarbeit

Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

Zuständige Stelle

Die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Träger der freien Jugendhilfe.

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung

Fachlich freigegeben am

25.06.2019

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