Anliegen von A bis Z

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Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen

Fischereipachtverträge, die zwischen dem Eigentümer eines Gewässers und dem potentiellen Nutzer geschlossen werden, sind bei der zuständigen Fischereibehörde zur Registrierung anzuzeigen

Formulare

  • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Einreichung des Pachtvertrages, Prüfung, Registrierbescheid

Fristen

keine

Ansprechpunkt

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Fischereipachtvertrag

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V

Fachlich freigegeben am

18.02.2021

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