Fischereipachtvertrag zur Registrierung anzeigen
Fischereipachtverträge, die zwischen dem Eigentümer eines Gewässers und dem potentiellen Nutzer geschlossen werden, sind bei der zuständigen Fischereibehörde zur Registrierung anzuzeigen
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Einreichung des Pachtvertrages, Prüfung, Registrierbescheid
Fristen
keine
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Fischereipachtvertrag
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
18.02.2021