Anliegen von A bis Z

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Zulassung für Brütereien, Zuchtbetriebe und Vermehrungsbetriebe beantragen

Jede Brüterei und jeder Zucht- oder Vermehrungsbetrieb wird auf Antrag in Mecklenburg-Vorpommern vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern in Rostock registriert und erhält eine Kennnummer.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Dezernat 610
Thierfelderstr. 18
18059 Rostock

Tel. +49 381-4035 111/-634

Herr Lenschow, Herr Mauelshagen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

285,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Die Kennnummer kann jedem Betrieb entzogen werden, der den Vorschriften der Verordnung nicht nachkommt.

Voraussetzungen

Bruteier werden in vollkommen sauberen Verpackungen befördert, die nur Bruteier einer Geflügelart, einer Geflügelkategorie und eines Geflügelnutzungstyps aus einem Erzeugerbetrieb enthalten.

Verfahrensablauf

Einen Antrag auf Registrierung als Brüterei, Zuchtbetrieb oder Vermehrungsbetrieb können Sie schriftlich stellen.

Sie stellen den Antrag formlos beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V) in Rostock.

Fristen

vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit

Rechtsbehelf

Widerspruch

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag auf Registrierung

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.03.2023

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