Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Unregelmäßigkeiten bei einem erlaubten Glücksspielanbieter durch ein Unternehmen melden

Wenn Sie als Mitarbeiter oder als Mitarbeiterin eines Glücksspielanbieters über das Ergebnis von Glücksspieltransaktionen oder über den Service nicht einverstanden sind, können Sie online anonym eine Beschwerde einreichen.

Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • Höhe der Einzahlungen/Auszahlungen
  • die Art und Weise, wie Ihre Zahlungen verwaltet wurden
  •  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • ID-Verifizierung
  • Schließung eines Kontos
  • IT-Probleme

Relevanz haben Hinweise zu Unregelmäßigkeiten im Glücksspiel zum Beispiel im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Onlineservice

Meldung an Gemeinsame Glücksspielbehörde

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgegeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

  • Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Unregelmäßigkeiten bei erlaubtem Glücksspiel beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System. 
  • Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.
  • Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.

Hinweise können Sie grundsätzlich auch formlos schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln. 

  • Sofern Sie als Hinweisgeber/-in vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen.
  • Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.
  • Die Zuständigkeit für diesen Hinweisschwerpunkt liegt bis zum Ende 2022 bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Ab 01.01.2023 kann die Hinweisabgabe über diesen Onlinedienst erfolgen, zuständig ist dann die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Ansprechpunkt

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.12.2022

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