Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Freiwillige Feuerwehr: Unfallversicherungsschutz

Jeder Aktive im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr in Mecklenburg-Vorpommern ist über die Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord versichert. Weiterhin werden mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhütet und für eine wirksame Erste Hilfe gesorgt.

Zuständige Stelle

jeweilige Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Ordnungswesen
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: 038221 4100
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Herr Morwinsky
Telefon: 038221 41016
Position: Sachbearbeiter
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten der Versicherung bei der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord übernimmt die Gemeinde als Träger der Freiwilligen Feuerwehr.

Handlungsgrundlage(n)

§ 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII in Verbindung mit der „Landesverordnung zur Vereinigung der Feuerwehr-Unfallkasse Nord mit der Feuerwehr-Unfallkasse Hamburg zur Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord“ vom 20. Juni 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2006, S. 477)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.10.2016

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